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Mietkautionsweitergabe-anspruch an Erwerber

Im Rahmen der Veräußerung einer Mietsache an einen Dritten, hat der Mieter im Rahmen des Mietverhältnisses das Recht bei geleisteter Barkaution die Kautionsweitergabe an den Erwerber seitens eines früheren Vermieters zu verlangen.
Auch bei Wegfall von § 572 BGB a.F. und Inkrafttreten von § 566a Satz 2 BGB bleibt das Recht des Mieters auf den Weitergabeanspruch bestehen.

LG Duisburg, Urteil vom 12.04.2021 – 13 S 106/20

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