Die Grundschuld kann auch als ein Recht zu pfänden „Grundpfandrecht“ bezeichnet werden.
Beim Immobilienkauf ist in den meisten Fällen eine Kreditfinanzierung erforderlich. Zur Darlehnsabsicherung wird das Darlehen des Kreditgebers als Grundschuld im Grundbuch der Immobilie eingetragen. Eine Darlehnsauszahlung erfolgt erst nach Eintragung ins Grundbuch. Kann ein Schuldner seiner Ratenzahlung im Zeitraum von drei Monaten nicht nachkommen, hat das Kreditinstitut die Möglichkeit der Kündigung des Darlehns. Sollte eine Darlehnsrückzahlung nicht möglich sein, besteht für die Bank im Notfall die Option der Zwangsversteigerung zur Begleichung der offenen Darlehnssumme.
Auch bei Eintragung einer Grundschuld ist man Alleineigentümer der Immobilie.
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