Skip to content

Ersatzwohnraumsuche – Räumungsfristen

Allein das Gericht entscheidet nach eigenem Ermessen über eine Räumungsfrist und deren Dauer. Wendet der Schuldner ein, innerhalb dieser Frist keinen geeigneten Wohnraum zu finden, so ist er in der Pflicht, dies genau zu begründen und seine Bemühungen zur Wohnungssuche zu belegen. Die Wohnungssuche obliegt im bereits zu dem Zeitpunkt der Verteidigung in der erkennbar ist, dass eine Räumung nicht abgewendet werden kann. Auch
in Pandemiezeiten sieht das Gericht einen 5monatigen Zeitraum zur Suche einer Ersatzwohnung als ausreichend an.

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.06.2021, Aktenzeichen 3 W 56/21

Neueste Beiträge

Auszeichnungen