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Mieterhöhungsverlangen- Formelle Anforderungen

Im Hinblick auf ein Mieterhöhungsverlangen gibt es keine besonderen Voraussetzungen für die formelle Wirksamkeit sofern der Mieter die Mieterhöhung anhand der Erklärungen logisch erkennen kann (BGH, Beschluss vom 12.06.2018 – VIII ZR 121/17, IBRRS 2018, 4168).
Zudem ist der Mieter berechtigt alle Belege am Sitz des Vermieters einzusehen; einer Beifügung der Unterlagen im Mieterhöhungsschreiben bedarf es daher nicht.

LG Bonn, Urteil vom 27.05.2021, Aktenzeichen 6 S 154/2

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