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Beiratbestellung Nichteigentümer – Nichtigkeit

Ist nur ein gewähltes Beiratsmitglied kein Wohnungseigentümer führt dies nicht dazu, dass der übrige Beschluss beibehalten wird. Nach § 139 BGB ist die Beschlussaufteilung nicht in einen gültigen und einen ungültigen Teil aufzuteilen, sondern durch die unwirksame Bestellung eines Nichteigentümers ist der Beschluss ungültig.

Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 20.08.2021, Aktenzeichen 980a C 29/20 WEG

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