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Anzeige- und Aufklärungspflichten Verkäufer

Grundsätzlich hat der Verkäufer im Rahmen nachvertraglicher Treuepflichten eine Anzeige und Aufklärungspflicht. Im vorliegen Fall oblag dem Verkäufer gegenüber dem Käufer eine Aufklärungspflicht zum erhöhten Frischwasserverbrauch als Folge eines Wasserrohrbruchs und die hierdurch später entstandenen erhöhten Abwassergebühren.

Landgericht Köln, Urteil vom 06.12.202, Aktenzeichen 1 – 7 O 26/21

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