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Mieterrechte bei Hitze in der Mietwohnung

Temperaturen bis fast 40 Grad Celsius und dementsprechende Wärme in der Wohnung, macht den Menschen zu schaffen.  Eine gesetzliche Regelung zur zulässigen „Wärme“ in einer Mietwohnung, gibt es nicht. Bei Außentemperaturen ab 32 Grad wird seitens der Gerichte davon ausgegangen, dass der Raum 6 Grad kühler sein muss. Dies ist jedoch im Einzelfall durch die Gerichte zu prüfen. Fehlender Wärmeschutz, der nicht dem vorgegebenen Technikstand zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht, rechtfertigt in der Regel eine Mietminderung. Aber auch hier muss der Mieter eigenständig die Wohnung vor Wärme schützen. Der Vermieter obliegt es ein zu starkes Erwärmen der Wohnung durch geeignete Schutzmaßahmen zu verhindern.

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