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Eigentümergemeinschaft Aufwendungen Gemeinschaft

Wurden seitens eines Wohnungseigentümers Tilgungen von Verbindlichkeiten der Eigentümergemeinschaft vorgenommen, hat dieser, bei Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft (auch bei zerstrittener Zweiergemeinschaft), keinen Anspruch auf anteilige Erstattung seitens der anderen Eigentümer.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.03.2022, Aktenzeichen V ZR 92/21

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