Skip to content

Voraussetzungen für eine Grundstücksschenkung

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 21.11.2018, Aktenzeichen 7 K 1602/18 entschieden, dass die Eintragung im Grundbuch des Schenkers als Eigentümer Voraussetzung für eine Grundstücksschenkung ist. Bestehen im Zusammenhang mit der Schenkung schuldrechtliche Ansprüche auf Miteigentumseintragung im Grundbuch durch weitere Personen, welche jedoch nicht ausgeübt oder durch Grundbucheintragung gesichert wurden, handelt es sich bei diesen Personen nicht um „Schenker“.

Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (II B 104/18).

Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 21.11.2018, Aktenzeichen 7 K 1602/18.

Neueste Beiträge

Auszeichnungen