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Rechte und Pflichten – Eigentümerversammlung

Alle Eigentümer einer Eigentumsgemeinschaft sowie der Verwalter treffen sich regelmäßig, um die Verwaltung und Nutzung der Immobilie festzulegen. Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht und darf wichtige Themen auf die Tagesordnung der Versammlung setzen, sofern der Antrag rechtzeitig schriftlich vor der gesetzlichen Einladungsfrist von 2 Wochen bis zum Versammlungstermin bei der Verwaltung eingeht. In der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung kann eine erforderliche Mehrheit festgelegt werden. Auch das Wohnungseigentumsgesetz gibt für einige Fälle die Einstimmigkeit vor.

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