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Neue Regelungen für Energieausweise 01. Mai 2021

Beim Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist die Vorlage eines Energieausweises verpflichtend.

Ab dem 01. Mai 2021 muss der Energieausweis zudem die Treibhausgas-Emissionen angeben, die sich aus dem Primärenergiebedarf oder dem Primärenergieverbrauch errechnen. Ziel ist es, schnell einen Hinweis zur Klimaverträglichkeit neben den Betriebskosten zu erhalten.

Zukünftig haftet der Eigentümer dafür, dass richtige Datenangaben gemacht wurden. Der Aussteller des Energieausweises muss sicherstellen, das eindeutige, klare Angaben zur sicheren Einschätzung macht wurden. Ist dies nicht der Fall, kann er die Erstellung des Ausweises verweigern.

Zudem wird zukünftig die energetische Qualität der Immobilie besser ausgewiesen, z. B. Klimaanlagen, welche einer Inspektion bedürfen, müssen mit Angabe des nächsten Überprüfungsdatums angegeben werden.

Ab dem 01. Mai 2021 müssen alle Angaben aus dem Energieausweis in allen kommerziellen Medien (auch Zeitungsanzeigen) angegeben werden.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__79.html

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