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Mietenanpassung und Modernisierungserhöhung

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 16.12.2020, Aktenzeichen VIII ZR 367/18 entschieden, dass der Vermieter eine Mieterhöhung aufgrund des modernisierten Zustandes an die ortsübliche Vergleichsmiete vornehmen kann und im Anschluss hieran eine Mieterhöhung aufgrund der erfolgten Modernisierung verlangen kann. Zu beachten ist bei einer derartigen doppelten Mieterhöhung mit Hinblick auf den modernisierten Zustand, dass sich die Erhöhung im Gesamten auf die nach einer Modernisierung zulässige Mieterhöhung beschränkt.
Möglich ist auch eine Mieterhöhung nach Modernisierung sowie anschließende Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete.

Bundesgerichtshof; Urteil vom 16.12.2020, Aktenzeichen VIII ZR 367/18

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