Skip to content

Kautionsrückzahlung – Fälligkeit?

Grundsätzlich besteht keine festgelegte Frist für die Rückzahlung der Kaution. Hatte der Vermieter ausreichend Zeit zu prüfen, ob er Forderungen im Rahmen der Abwicklung des Mietverhältnisses aus der Kaution beansprucht, ist die Abrechnungsreife entstanden. Der Rückzahlungsanspruch der Kaution wird fällig. Vorherige Kautionsrückzahlungen durch Vereinbarungen, sind durch den Mieter zu beweisen.

AG Hamburg, Urteil vom 07.01.2021 – 40a C 106/19

Neueste Beiträge

Auszeichnungen