Die jährliche seitens des Eigentümers zu zahlende Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und ist durch den Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung zu zahlen. Bei 100%iger Vermietung der Immobilie/Wohnung ist der Vermieter zur vollständigen Umlage auf den Mieter berechtigt.
§ 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) und § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)