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Grundsteuerabgaben – Umlegung auf Mieter

Die jährliche seitens des Eigentümers zu zahlende Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und ist durch den Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung zu zahlen. Bei 100%iger Vermietung der Immobilie/Wohnung ist der Vermieter zur vollständigen Umlage auf den Mieter berechtigt.

§ 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) und § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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