Fütterung von Vögeln auf dem Balkon
Dem Vermieter steht das Recht zu, das Aufstellen eines Vogelhauses oder das generelle Füttern von Vögeln auf dem Balkon des Mieters zur Vermeidung von Verunreinigungen zu untersagen.
AG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.02.2022 , Aktenzeichen 33 C 3812/21