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Anzunehmender Lärm durch Nachbarn

Das Amtsgericht Singen hat entschieden, dass seitens der Nachbarn auch in der Mittagszeit entstehende Geräusche durch Staubsauen, Fenster- und Türenschließen hinzunehmen sind.
Eine Unterlassung derartiger Geräusche, auch zur Mittagszeit, ist nicht geboten.

Amtsgericht Singen, Urteil vom 29.04.2022 – 1 C 235/21)

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