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Falsche Mülltrennung durch Mieter – Hohe Bußgelder

Nicht alle Mieter nehmen es mit der Mülltrennung so genau. Falsch befüllte Tonnen werden von der Müllabfuhr oftmals ungeleert stehen gelassen, was weitere Kosten verursacht, die durch die Mieter zu tragen sind. Rund 10 % der Betriebskosten entfallen auf die Leerung der Mülltonnen. Diese sind entweder auf die Mietparteien anteilig verteilt oder werden nach der Wohnungsgröße im Verhältnis berechnet. Auch Sperrmüllentsorgungskosten können auf den Mieter übertragen werden. Im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kann die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Müll zu einem Bußgeld führen, welches durch die Vermieter auf die Mieter im Rahmen der Betriebskosten weitergegeben wird.

§§ 315, 556 BGB, § 2, Abs. 8 Betriebskostenverordnung / §§ 11, 14 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Urteil des Bundesgerichtshofes, Aktenzeichen VIII ZR 137/09

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