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Erlaubnis Einbau einer Klimaanlageninstallation

Beim Einbau einer fest installierten Klimaanlage hat die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein Mitspracherecht, so dass die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss mit einfacher Mehrheit entscheidet. Beim Einbau von Split-Klimageräten handelt es sich um eine bauliche Veränderung, da Teile an der Fassade, welche zum Gemeinschaftseigentum gehören, angebracht werden. Auch bei der Maßnahmengestaltung hat die WEG ein Mitspracherecht, so dass ein konkreter Beschlussantrag mit Vorlage eines Angebotes einzureichen ist. Die einmonatige Anfechtungsfrist sollte vor dem Einbau der Klimaanlage abgewartet werden.
https://www.t-online.de/finanzen/immobilien-wohnen/id_90238428/hitze-in-der-wohnung-klimageraete-eigentuemer-muessen-fuer-einbau-erlaubnis-haben.html

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