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Aufstellen von Planschbecken für Mieter erlaubt?

Nicht jeder kann den Sommerurlaub in der Ferne verbringen. Viele Mieter möchten daher Planschbecken oder Pools im Gemeinschaftsgarten, auf der Terrasse oder dem Balkon aufstellen. Mit Urteil des AG Kerpen dürfen Pools und Planschbecken, welche als Spielgeräte anzusehen sind, ohne Zustimmung des Vermieters aufgestellt werden. Dies gilt auch für einen Balkon, sofern keine anderen Regelungen in der Hausordnung oder dem Mietvertrag getroffen wurden (Traglast etc. sind zu berücksichtigen). Voraussetzung ist hier, keine Störung der Nachbarschaft und bei Nutzung des Gemeinschaftsgartens dürfen anderen Gartennutzer nicht beeinträchtigt werden. In der Regel ist die Gartennutzung in der Hausordnung geregelt.

Amtsgericht Kerpen, Aktenzeichen Az.: 20 C 443/01

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