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Eintragung bei Grunddienstbarkeitsänderung

Eintragung bei Grunddienstbarkeitsänderung
Für eine im Grundbuch eindeutig bezeichnete Grunddienstbarkeit kann eine Inhaltsänderung nur durch Eintragung erfolgen. Die Auslegung der Änderung des Inhaltes ist nicht ausreichend.

AG Pfaffenhofen, Urteil vom 22.07.2022, Aktenzeichen 7 U 90/21

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