Skip to content

Anzeigepflicht bei Arbeiten Nachbargrundstück

Ist auf einem Grundstück die Nutzung eines Baukrans (mit oder ohne Lasten) erforderlich, muss dies dem Nachbarn seitens des Bauherren zwei Wochen vor Inbetriebnahme angezeigt werden. Erfolg dies nicht, kann eine Berufung auf das Hammerschlags- und Leiterrecht nicht erfolgen.

OLG Stuttgart, Urteil vom 01.08.2022, Aktenzeichen 4 U 74/22

Neueste Beiträge

Auszeichnungen