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Wohnungssuche – Diskriminierung

Auf eine Wohnungsanzeige „1 ZKB 40 m² sofort 394,- 102,- EBK m.F., Laminat, Garage auf Wunsch, an Deutsche“ ruft ein Interessent aus Burkina Faso den Eigentümer trotz der Formulierung „an Deutsche“ an. Der Vermieter beendet das Gespräch sofort bei Kenntnisnahme vom Migrationshintergrund des Interessenten. Diese Diskriminierung nimmt der Interessent nicht hin und klagt gegen den 81jährigen Vermieter. Das Amtsgericht Augsburg verurteilt den Vermieter mit Urteil vom 10.12.2019, Aktenzeichen 20 C 2566/19 auf Entschädigungszahlung von 1.000 € an den Interessenten. Dem Vermieter wird auferlegt, eine derartige Ausdrucksweise künftig zu unterlassen.

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 10.12.2019 – Az. 20 C 2566/19

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