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Verluste der Solaranlage steuerlich absetzbar

Eigentümer einer Immobilie mit einer Solar- bzw. Photovoltaikanlage müssen die durch die Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz erzielten Gewinne versteuern. Mit Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 11.9.2019, Aktenzeichen 3 K 59/18 wurde bestätigt, dass die Geltendmachung der Verluste sich steuermindernd auswirken muss.

Thüringer FG, Urteil v. 11.9.2019; Az.: 3 K 59/18

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