Elektronische Ton und/oder Bildaufnahmen einer Eigentümerversammlung sind ohne die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer verboten. Als Beweismittel zum Versammlungsablauf sind heimlich aufgenommen Dateien nicht zulässig § 19 Abs. 2 Ziffer 4 WEG.
AIZ Das Immobilienmagazin 11/2021