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Mehrere Mieter- Alleiniges Kündigungsrecht eines Mieters?

Oftmals besteht ein Mietverhältnis aus mehreren Parteien. Möchte jedoch nur ein Mieter kündigen, ist dies nicht möglich. Besteht das Mietverhältnis aus mehreren Vertragsparteien, kann dieses, aus Gründen der Einheitlichkeit, auch nur von allen gemeinschaftlich beendet werden. Bei Kündigung eines Mieters und zieht dieser sogar aus, ist dies für das Mietverhältnis unerheblich, er haftet gesamtschuldnerisch für die alle Mietkosten. Seine mietvertraglichen Verpflichtungen haben weiterhin Bestand. Der Vermieter kann sich allerdings bereit erklären, einen Mieter aus dem Vertrag zu entlassen. Dies setzt voraus, dass die anderen Mieter ihre Zustimmung zum Ausscheiden aus dem Mietvertrag erteilen. Der Mietvertrag hat dann mit den übrigen Mietern weiterhin Bestand.

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