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Haustierhaltung – Was ist erlaubt im Mietverhältnis?

Bei Mietern von Mietwohnungen kann nicht grundsätzlich die Haltung von Haustieren ausgeschossen werden. Die Einverständniserklärung des Vermieters ist allerdings oftmals Voraussetzung zur Haltung eines Haustieres. Das Ausschließen der Tierhaltung wird meist individuell bereits im Mietvertrag vereinbart. Wichtigster Punkt ist hier, dass keine Störung der Nachbarschaft erfolgt. Keine Vermieterzustimmung erfordern Kleintiere wie Fische, Vögel, Hamster etc. Ist im Mietvertrag festgelegt, dass bei Anschaffung eines Hundes oder einer Katze vorab die Zustimmung seitens des Vermieters erforderlich ist, muss der Mieter dies zwingend tun, da ansonsten Abmahnung oder Kündigung des Mietverhältnisses drohen. Auf der anderen Seite muss der Vermieter seine Ablehnung des Haustieres genau begründen. Bei Zustimmung des Vermieters gilt diese jeweils nur für 1 bestimmtes Tier. Zudem kann er die Zustimmung an bestimmte Bedingungen knüpfen (z. B. bei dauerhaftem Bellen des Hundes darf dieser nicht zu lange allein gelassen werden in der Wohnung).

Quellen: t-online.de

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