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Denkmalgeschützte Immobilien – Steuer

Denkmalgeschützte Immobilien – Steuervergünstigungen

Bei Vermietung denkmalgeschützter Immobilien können die Eigentümer zahlreiche Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Steuervergünstigungen für Anschaffungs- und Modernisierungskosten richten sich nach dem Baujahr. 2,5 % verteilt auf 40 Jahre können bei vor 1925 errichteten Immobilien von der Steuer abgesetzt werden. Nach 1925 sind es 2 % über 50 Jahre. Über 8 Jahre können 9 Prozent der Modernisierungskosten und weitere vier Jahre 7 Prozent als Steuervergünstigung in Anspruch genommen werden. Hinzuweisen ist darauf, dass bei Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie zahlreiche Auflagen zu beachten sind. Daher ist es dringend erforderlich, vorab eine schriftliche Zusage der Behörde für den Denkmalschutz, welche Vorgaben mit Hinblick auf Material etc. bestehen, zu erwerben. Interessant ist dies auch für Selbstnutzer. Auch hier können Sanierungskosten mit 9 % jährlich 10 Jahre eingereicht werden. Ggf. kann über die Kommune der Erhalt denkmalgeschützter Gebäude mit finanziert werden. Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude können allerdings auch seitens der Behörde zur regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten verpflichtet werden, was teilweise zu erheblichen weiteren Kosten führen kann. Hier lohnt es sich, vor dem Kauf einen Experten mit der Begutachtung der Immobilie zu beauftragen.

Quelle: IVD West

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