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Hausbesitzerpflichten bei der Außenbeleuchtung

Hausbesitzern obliegt eine Verkehrssicherungspflicht. Sie sind zur Vermeidung von Unfällen verpflichtet, für ausreichend Beleuchtung zur sorgen. Grundsätzlich müssen alle Zugänge zum Hauseingang beleuchtet sein. Dies umfasst auch Einfahrten, Teile des Gartens oder öffentliche Bereiche. Entscheidend ist hier, dass zum Zeitpunkt des Begehens eine ausreichende Beleuchtung erfolgt, was mit Hilfe von Bewegungsmeldern kostensparend erreicht wird.

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