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Sturmschaden am Eigentum, wie reagieren?

Sturmschäden drohen vielen Hausbesitzern. Oftmals wollen Hausbesitzer nach einem Sturm zunächst alles wieder in Ordnung bringen. Doch Vorsicht! Um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, dass der Geschädigte der Versicherung Fotos und detaillierte Aufstellungen zu den Schäden überlässt. Sinnvoll ist es auch, beschädigte Sachen aufzubewahren. Zeugen sind hier ratsam. Eine Ausnahme zur sofortigen Schadensminimierung besteht dann, wenn z. B. durch ein zerstörtes Dach Regen eindringt und so größere Schäden verursacht. Ist nachgewiesen dass der Sturm (Windstärke 8) Ursache für den entstandenen Schaden ist, so tritt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ein. Bei Hochwasser oder Schäden durch Grundwasser wird dies durch eine Elementar Schadenversicherung abgesichert.

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