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Staffelmietzeit abgelaufen – keine Erhöhung bei Modernisierung

Im Rahmen der Staffelmietvereinbarung sind für den Mieter Mieterhöhungen ausgeschlossen. Das Landgericht Berlin hat mit seinem Urteil vom 28.02.2018, Aktenzeichen 65 S 225/17 bestätigt, dass dies auch für Maßnahmen der Modernisierung gilt. Insbesondere kann auch dann keine Mieterhöhung verlangt werden, wenn die Staffelmiete ausgelaufen ist. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter die Mieterin unterrichtet, dass er nach Auslauf der Staffelmiete einen Mietzuschlag für die Modernisierung während der Laufzeit der Staffelmiete vornehmen wird. Diese Mieterhöhung ist nicht zulässig, da Sinn und Zweck der Staffelmiete das Ausschließen von weiteren Mieterhöhungen ist und somit beide Parteien Sicherheit bei der Kalkulation haben. Die geplante Modernisierung hätte ggf. Berücksichtigung bei der Höhe der Staffelmiete finden müssen.

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