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Sommerzeit bedeutet für viele Gartenzeit

Bei Nutzung eines mitvermieteten Gartens in einem Mehrfamilienhaus gibt es klare Regeln. Egal ob zur alleinigen Nutzung oder durch alle Mieter.
Zur Nutzung des Rasenmähers gibt der Gesetzgeber klar Vorgaben. Werktags ist die Nutzung von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Handelt es sich um extrem laute Geräte sind die Zeit von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr begrenzt. Sonn- und Feiertags ist Rasenmähen, mit Ausnahme von Handrasenmähern, nicht erlaubt.
Sommerzeit ist Grillzeit und nicht jeder Nachbar freut sich. Grundsätzlich ist das Grillen, egal ob auf einem Balkon, der Terrasse oder im Garten erlaubt, sofern keine Rauchbelästigung in der Nachbarwohnung entsteht. Ausnahme ist hier das ausdrückliche Grillverbot des Vermieters im Mietvertrag.
Das Nacktsonnen im Garten ist für manchen Nachbarn ein Ärgernis. Hier gilt, erlaubt ist, was den Hausfrieden nicht stört und das Nacktsonnen nicht als Erregung eines öffentlichen Ärgernisses angesehen wird (Amtsgericht Merzig Aktenzeichen 23 C 1282/04).

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