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Duldung der Tierhaltung in der Nachbarschaft

Wer kennt das nicht, bei jedem Geräusch schlägt der Nachbarshund mit lautem Gebell an. Dies haben z. B. in einem Mehrfamilienhaus die weiteren Mieter nicht hinzunehmen. Entscheidend sind hier die örtlichen Gegebenheiten und, ob von einer nicht angemessenen Lärmbelästigung auszugehen ist. Bedeutet, dass es einen Unterschied macht, ob ein Hund in einem ruhigen Haus bellt oder ob ggf. mehrere Hunde im Haus gehalten werden. Hier muss auch zwischen Stadt und ländliche Gebieten unterschieden werden. In besonders extremen Fällen (z.B. Bellen eines Hundes dauerhaft in der Nacht) ist es hier möglich, die zunächst erteilte Zustimmung zur Hundehaltung zu widerrufen. Bei Nichtbeachtung kann dies die fristlose Kündigung zur Folge haben.

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