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Beschattung durch Bäume auf dem Nachbargrundstück

Im Rahmen des Klageverfahrens verlangten die Eigentümer eines Grundstücks, welches an eine öffentliche Grünanlage grenzt, seitens der Stadt die Entfernung von Bäumen, da hierdurch eine vollständige Verschattung ihres Gartens stattfindet. Das Grundstück liegt in einer nach Süden ausgerichteten Bungalowanlage und zum Zeitpunkt des Kaufs sei der Baumwuchs der 25 Meter hohen Eschen nicht vorhersehbar gewesen. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 10.07.2015, AZ V Z 229/14 die Klage mit der Begründung abgewiesen, das keine Eigentumsbeeinträchtigung vorliegt. Zum einen ist der Abstand zur Grundstücksgrenze von 4 Metern eingehalten, zum anderen ist der Entzug von Luft und Licht nicht als Beeinträchtigung anzusehen.

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