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Schnarchen – Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt

Im vorliegenden Fall wehrte sich ein Mieter gegen die Kündigung seines Vermieters aufgrund Eigenbedarfs. Hintergrund war, dass die Ehefrau des Vermieters aufgrund des Schnarchens diesen des gemeinsamen Schlafzimmers verwiese hatte. Hieraufhin hatte der Vermieter die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, um seine Nachtruhe in dieser Wohnung zu erhalten.
Das Amtsgericht Sinzig bestätigte die Eigenbedarfsklage aus triftigem Grund mit Hinblick auf das pathologische Schnarchen des Vermieters.

AG Sinzig vom 06.05.1998, Aktenzeichen 4 C 1096/97

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