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Scheidung – Wirksamkeit des Mietvertrags

Bei einer Trennung bzw. Scheidung stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit des Mietvertrages. Zieht ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, ändert dies nichts am Bestehen des Mietvertrages.

 

Die Pflicht zur Mietzahlung besteht für den bzw. die Unterzeichner des Mietvertrages weiter. Solange der ausziehende Ehepartner im Mietvertrag steht, besteht auch für ihn die Pflicht zur Mietzahlung (nicht nur zur Hälfte u. aller Mietkosten inkl. Nebenkosten und evtl. Schäden).

Damit ein Partner aus dem Mietvertrag herauskommt, bedarf es einer einvernehmlichen Änderung des Mietvertrages durch alle Parteien, Mieter und Vermieter. Die Kündigung des Mietvertrages durch beide Ehepartner erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Hier ist eine Kündigungsunterzeichnung durch beide Ehepartner notwendig.

Wird keine Einigung gefunden, kann eine Zuweisung der Wohnung seitens des Familiengerichts gemäß § 1568a BGB erfolgen.

https://scheidung.services/mietvertrag-scheidung

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