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Regeln für Mieter und Vermieter bei der Müllentsorgung

Gerade in Mehrfamilienhäusern führt das Thema Müllentsorgung immer wieder zu Konflikten. Trennung, Lagerung oder einfach zu wenig Mülltonnen sind immer wieder Streitpunkte. Die regionalen Abfallwirtschaftsstellen geben Auskunft über die Art der Mülltrennung, Abfuhr oder auch Sperrmülltermine.

Grundsätzlich trägt der Mieter anteilig die Müllentsorgungskosten und ist für eine ordnungsgemäße Mülltrennung verantwortlich. Je nach Hausordnung ist er auch für das „Vorziehen und Zurückstellen“ der Tonnen verantwortlich. Hier sollte auch, zur richtigen Nutzung, das Vorhandensein der entsprechenden Tonnen vermerkt sein. Dem Vermieter obliegt es, genügend Mülltonnen in einem gesondert ausgewiesenen Abstellplatz zur Verfügung zu stellen und trotzdem darauf zu achten, das keine unnötigen Kosten entstehen.

Alle Punkte der Abfallentsorgung kann und sollte der Vermieter in der Hausordnung festlegen. Hier ist darauf zu achten, dass diese Bestandteil des Mietvertrages ist.

Quelle: https://ratgeber.immowelt.de

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