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Ende des Mietverhältnisses –Zahlung der Mietnebenkosten

Ende des Mietverhältnisses –Zahlung der Mietnebenkosten

Oftmals endet ein Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt aber der Mieter ist bereits ausgezogen und die Wohnung steht noch eine Weile leer. Gerne zahlen Mieter dann nur noch die Kaltmiete; da ja keine zusätzlichen Kosten mehr verursacht werden, wie Strom, Wasser, Müll etc.

Hier gilt: Der Mieter hat bis zum Ende des Mietverhältnisses auch die Betriebskostenvorauszahlungen zur Miete zu leisten. Ein ggf. hierdurch entstehender Überschuss wird ihm im Rahmen der Betriebskostenabrechnung erstattet.

 

Quelle: https://ratgeber.immowelt.de

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