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Mietvertragskündigung – Eigenbedarf seitens des Vermieters

Eigenbedarf kann ein Vermieter im Rahmen der ordentlichen Kündigung mit Kündigungsschreiben per Post unter Darlegung, für wen Eigenbedarf geltend gemacht wird, aussprechen. Zu beachten ist hier, dass der Vermieter darzulegen hat, warum der Eigenbedarf jetzt geltend gemacht wird. Zudem muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Zu beachten ist ggf. die Ablauf der Sperrzeit. Bedeutet, wird ein Mietshaus in Eigentum umgewandelt, kann die Kündigung erst nach der Sperrzeit, welches ortsabhängig ist, ausgesprochen werden. Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Dem Mieter steht ein Widerspruchsrecht zu. Kündigungsfrist für den Vermieter: Bis 5 Jahre 3 Monate, vom 5 bis 8 Jahr 6 Monate und bei mehr als 8 Jahren 9 Monate.

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