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Mietrechtsänderung 2019 – Teil I

Die Mietrechtsänderung wurde nunmehr auch seitens des Bundesrates beschlossen. Die Änderungen sind zum 01.01.2019 in Kraft getreten.

  • Modernisierungskostenumlage wird von 11 % auf 8 % jährlich bundesweit für den Mieter herabgesetzt.
  • Kappungsgrenze bei Mietsteigerung aufgrund Modernisierung wird auf 3 € je Quadratmeter, bei Mieten unter 7 € auf 2 € festgelegt.
  • Der Vermieter kann bei der Modernisierungsumlage bei Kosten bis 10.000 € einen Erhaltungsaufwand von 30 % abziehen; Rest Umlage als Modernisierungskosten

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