
Neue gesetzliche Regelungen für Vermieter und Mieter ab 2025 – Das sollten Sie wissen
Das Jahr 2025 bringt für Vermieter und Mieter einige wichtige gesetzliche Neuerungen mit sich, die sowohl bestehende Mietverhältnisse als auch Neuvermietungen betreffen. Besonders im Fokus stehen dabei Änderungen bei Mieterhöhungen, dem Kündigungsschutz sowie neue digitale Anforderungen. Wer eine Immobilie vermietet oder selbst zur Miete wohnt, sollte sich frühzeitig mit den aktuellen Vorschriften vertraut machen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Mieterhöhungen. In vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt bleibt die Mietpreisbremse nicht nur bestehen, sie wird sogar erweitert. Bei Neuvermietungen darf die Miete in diesen Gebieten maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Darüber hinaus wird in einigen Bundesländern die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt: Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren dürfen dann nur noch um maximal 15 Prozent statt wie bisher 20 Prozent steigen. Auch die Umlage von Modernisierungskosten wird weiter eingeschränkt. Zwar dürfen Vermieter weiterhin bis zu 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen, doch es gilt nun eine zusätzliche Begrenzung durch eine Höchstgrenze pro Quadratmeter, um übermäßige Mietsteigerungen zu verhindern.
Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung ist die rechtliche Gleichstellung digitaler Mietverträge. Ab Mitte 2025 sind Mietverträge, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden, genauso rechtsgültig wie herkömmliche Papierverträge. Zudem werden Vermieter dazu verpflichtet, bei Vertragsabschluss transparent Auskunft über die bisherige Miethöhe zu geben – eine Maßnahme, die insbesondere in Regionen mit Mietpreisbremse für mehr Klarheit sorgen soll.
Auch beim Kündigungsschutz tut sich einiges. Eigenbedarfskündigungen unterliegen ab 2025 strengeren Anforderungen. Vermieter müssen nun deutlich genauer und nachvollziehbarer begründen, warum sie eine Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigen. Die Gerichte sind angehalten, Eigenbedarfskündigungen künftig kritischer zu prüfen. Besonders langjährige Mieter – darunter Senioren oder Familien mit schulpflichtigen Kindern – erhalten in bestimmten Fällen einen erweiterten Schutz vor Kündigung.
Wer eine energetische Sanierung plant, muss ab diesem Jahr neue Informationspflichten beachten. Vermieter sind verpflichtet, Mieter frühzeitig schriftlich über geplante Maßnahmen, deren Dauer, die zu erwartenden Energieeinsparungen sowie mögliche Auswirkungen auf die Miete zu informieren. Mietern steht in diesem Zusammenhang eine erweiterte Widerspruchsfrist zu – bei Missachtung dieser Vorschriften drohen empfindliche Bußgelder.
Für Vermieter bedeuten die neuen Regelungen in erster Linie mehr Transparenz und eine erhöhte Verantwortung in der Kommunikation mit ihren Mietern. Gleichzeitig profitieren Mieter von einem gestärkten Schutz und einer verbesserten Informationslage. Wer sich rechtzeitig mit den Änderungen auseinandersetzt, kann Streitigkeiten vermeiden und faire Mietverhältnisse schaffen.
Wenn Sie Fragen zur neuen Gesetzeslage haben oder Unterstützung bei der Mietvertragsgestaltung benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrenes Maklerbüro in Köln gerne beratend zur Seite.