Wichtige Änderungen für Immobilieneigentümer im Jahr 2025
Das Jahr 2025 bringt für Immobilieneigentümer eine Reihe bedeutender gesetzlicher Neuerungen und Fristen mit sich. Insbesondere die Themen Energieeffizienz, Digitalisierung und steuerliche Anpassungen stehen im Fokus und erfordern in vielen Fällen konkretes Handeln. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die Sie als Eigentümer kennen sollten.
Neue Grundsteuer tritt in Kraft
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer auf Basis des Grundsteuer-Reformgesetzes (GrStRefG). Die Berechnung erfolgt künftig nach neuen Kriterien und kann – je nach Lage und Nutzung der Immobilie – zu höheren Abgaben führen. Eigentümer sollten sich frühzeitig über die Auswirkungen auf ihre Objekte informieren.
Höhere CO₂-Abgabe beim Heizen
Die CO₂-Kosten für fossile Brennstoffe steigen im kommenden Jahr deutlich an: Der Preis erhöht sich von 45 € auf 55 € pro Tonne CO₂. Das führt zu spürbaren Mehrkosten beim Heizen mit Öl oder Gas – vor allem für Vermieter und Eigentümer unsanierter Bestandsgebäude ein relevanter Faktor.
Pflicht zur Verbrauchserfassung bei Wärmepumpen
Mit dem Wegfall des sogenannten Wärmepumpenprivilegs sind Vermieter künftig verpflichtet, Heizkosten bei installierten Wärmepumpen verbrauchsabhängig abzurechnen. Bis zum 30. September 2025 müssen entsprechende Messgeräte installiert sein. Die Abrechnung muss den Vorgaben der Heizkostenverordnung entsprechen.
Smart Meter werden in vielen Haushalten Pflicht
Ab 2025 gilt in drei Fällen eine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler (Smart Meter): bei einem Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh pro Jahr, bei PV-Anlagen mit 7 bis 100 kW Leistung sowie bei Haushalten mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen. Ziel ist eine bessere Netzsteuerung und Transparenz beim Energieverbrauch.
Ladeinfrastruktur für Elektroautos wird verpflichtend
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sieht vor, dass ab 2025 in allen Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereitgestellt werden muss. Diese Regelung betrifft vor allem Eigentümer und Betreiber von gewerblich genutzten Immobilien.
Solarpflicht wird bundesweit ausgeweitet
Zwar gibt es noch keine einheitliche Bundesregelung, doch einzelne Bundesländer verschärfen bereits ihre Vorgaben. In Berlin besteht bereits seit 2023 eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten und größeren Dachumbauten. Brandenburg fordert dies bei gewerblichen Neubauten und Dachsanierungen. Ab 2025 ziehen weitere Länder wie Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Niedersachsen mit ähnlichen Regelungen nach.
Strengere Vorgaben für Kamin- und Holzöfen
Für ältere Kamin- und Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, gelten ab 2025 neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Werden diese nicht eingehalten, müssen die Geräte entweder modernisiert oder mit Filtern nachgerüstet werden. Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 €.
Dynamische Stromtarife kommen
Ab 2025 sind alle Energieversorger gesetzlich verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Dabei orientiert sich der Strompreis an den Börsenpreisen, was Verbrauchern mehr Flexibilität, aber auch stärkere Preisschwankungen bringt. Wer flexibel verbraucht, kann hier künftig sparen.
Mietpreisbremse läuft aus
Die aktuelle Mietpreisbremse gilt in 13 Bundesländern – läuft jedoch spätestens zum 31. Dezember 2025 aus. In einigen Bundesländern endet sie bereits früher, wie z. B. in Berlin zum 31. Mai.
In NRW wurde sie jedoch zum 1. März 2025 ausgeweitet und gilt jetzt in 57 Städten – darunter auch Köln. Hier bleibt die Mietpreisbremse weiterhin bestehen. Ob eine Verlängerung erfolgt, hängt von der jeweiligen Landesregierung ab. Eigentümer sollten die Fristen im Blick behalten.
Ende des Aufteilungsverbots
Zum Jahresende 2025 endet voraussichtlich auch das sogenannte Aufteilungsverbot. Dieses wurde 2021 eingeführt, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten zu regulieren. Ab dem 1. Januar 2026 könnten solche Umwandlungen wieder ohne Genehmigung möglich sein – sofern die Regelung nicht noch verlängert oder angepasst wird.
Jetzt handeln, statt abwarten
Die Vielzahl an gesetzlichen Änderungen zeigt: Immobilieneigentümer sollten frühzeitig planen und sich auf neue Anforderungen einstellen – sei es durch energetische Sanierungen, Investitionen in digitale Technik oder strategische Entscheidungen bei Vermietung und Nutzung. Wer jetzt informiert ist, kann im neuen Jahr gezielt handeln und möglichen Nachteilen vorbeugen.