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Hohe Betriebskosten – Defekter Spülkasten

Ein defekter Toilettenspülkasten führte zu einem erhöhten Wasserverbrauch in der Wohnung, wodurch die Abrechnung der Betriebskosten einen Betrag von 1.800 € aufwies.
Diesen weigerte sich die Mieterin zu zahlen, da sie den enormen Wasserbrauch aufgrund des geringen Aufenthalts in der Wohnung nicht bemerkt habe. Sie warf der Vermieterin die pflichtwidrige Kontrolle der Wasserleitungen vor. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage. Im erst- und im zweitinstanzlichen Verfahren sahen die Gericht eine Pflichtverletzung der Mieterin. Ein derartiger Mehrverbrauch an Wasser über einige Monate sei bei Annahme der geschuldeten Aufmerksamkeit eines Mieters, auch bei zeitweiser Abwesenheit, nicht zu übersehen. Alleine aufgrund des erhöhten Wasserverbrauchs könne dem Vermieter keine Pflicht zur Kontrolle der Wasserleitungen auferlegt werden.

Landgericht Hanau, Beschluss vom 30.12.2020, Aktenzeichen 2 S 123/19.

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