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Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages! Was ist erlaubt?

Ziel der Hausordnung sind einheitliche Regeln, die ein ausgeglichenes Zusammenleben zwischen den Mietern gewährleisten. Entscheidend ist es hier, ob die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist, denn nur dann besteht für den Mieter z. B. die Pflicht zur Treppenhausreinigung oder Schnee schippen. Besteht nur ein Fluraushang, so sind die hier enthaltenen Regelungen wie z.B. Ruhezeiten und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen lediglich als „ordnende Regelung“ anzusehen.

Grundsätzlich darf eine Hausordnung nicht in das Persönlichkeitsrecht des Mieters eingreifen, wie z. B. ein Besuchsverbot. In der Hausordnung sollten nachfolgende Punkte geregelt sein:

  • Ruhezeiten von 22 bis 7 Uhr, von 13 bis 15 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Normale Wohngeräusche sind nach überwiegender Rechtsprechung auch in Ruhezeiten hinzunehmen.
  • Gemeinschaftsraumnutzung
  • Allgemeine Sicherheit im Haus
  • Treppenhausreinigung sowie allgemeine Reinigungspflichten

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