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Flächennutzung durch alle Eigentümer – Sondernutzungsrecht möglich

Das Oberlandesgericht München hat mit seinem Beschluss v. 10.04.2019, Aktenzeichen 34 Wx 92/18 bestätigt, dass einzelnen Eigentümern an Räumen, welche Gemeinschafts-eigentum sind (Versorgungs- und Schalträume, Flure etc.), Sondernutzungsrechte eingeräumt werden können.
Die Eintragung des Sondernutzungsrechtes ist im Grundbuch möglich.

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