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Durchsetzung einer Räumung ohne Frist möglich!

Nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung muss dem Mieter für seinen Auszug eine angemessene Frist gewährt werden. Im vorliegenden Fall wurde diese Frist jedoch aufgrund des Verhaltens der Mieterin verwehrt. Aufgrund des Zahlungsverzuges und einem hieraus resultierenden Räumungsurteil war die Mieterin nicht bereit eine Zahlung zu erbringen. Zwei Wohnungen wurden seitens der Mieterin ohne Mietzahlung seit 5 Jahren rechtswidrig genutzt. Lange nach Kündigung des Mietverhältnisses und Vorlage eines Räumungstitels gegen den Lebensgefährten wurde die Vermieterin im Rahmen eines teuren und langen Verfahrens zur Erwirkung eines Titels gegen die Mieterin gezwungen.

Aufgrund des Verhaltens der Mieterin hat das Landgericht Berlin der Gewährung einer Räumungsfrist widersprochen, obwohl die Obdachlosigkeit der Mieterin drohte.

LG Berlin, Az.: 67 T 69/19, Beschluss vom 09.07.2019

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