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Die fünfte Jahreszeit

Toleranz ist gefragt, allerdings gibt es in den Hochburgen des Karnevals einiges zu beachten:

Mieter müssen darauf achten, dass es nicht zu einer Überbelegung (pro Person ca. 7 Quadratmeter) sowie extremer Abnutzung der Wohnung kommt. Das Unterbringen von Gästen ist erlaubt (sechs bis 8 Wochen), allerdings muss der Mieter der Wohnung anwesend sein.

Ist dies nicht der Fall, ist beim Vermieter vorab das Einverständnis abzuholen. In den Wohnräumen sowie mit vermieteten Balkonen hat der Mieter bei der Dekoration freie Hand, auch bei allein angemieteten Gärten. Bei Gemeinschaftsnutzung ist vorab der Vermieter um Erlaubnis zu bitten; gleiches gilt für eine Anbringung von Dekorationsartikeln an der Außenfassade.

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