Die Mietrechtsänderung wurde nunmehr auch seitens des Bundesrates beschlossen. Die Änderungen sind zum 01.01.2019 in Kraft getreten.
- Modernisierungskostenumlage wird von 11 % auf 8 % jährlich bundesweit für den Mieter herabgesetzt.
- Kappungsgrenze bei Mietsteigerung aufgrund Modernisierung wird auf 3 € je Quadratmeter, bei Mieten unter 7 € auf 2 € festgelegt.
- Der Vermieter kann bei der Modernisierungsumlage bei Kosten bis 10.000 € einen Erhaltungsaufwand von 30 % abziehen; Rest Umlage als Modernisierungskosten