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Öffentliche Förderung Maßnahmen zum Einbruchsschutz

Öffentliche Förderung Maßnahmen zum Einbruchsschutz

Einbruchsschutz lohnt sich.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert im Rahmen eines Zuschussprogrammes Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern sowie Eigentümer und Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern bis max. 2 Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen für die Erstellung einbruchhemmender Maßnahmen. Pro Antrag werden mind. 500 € bis 15.000,00 € gefördert. Hier erfolgt eine Staffelung bis 1.000 € mit 20 %igem Zuschuss und darüber hinausgehende Investitionen 10 %.

Der Investitionszuschuss wird nach Abschluss der durchgeführten Einbruchsschutzmaßnahmen an den Antragsteller überwiesen.

Quelle: ivd.net 2017/09

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