Öffentliche Förderung Maßnahmen zum Einbruchsschutz
Einbruchsschutz lohnt sich.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert im Rahmen eines Zuschussprogrammes Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern sowie Eigentümer und Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern bis max. 2 Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen für die Erstellung einbruchhemmender Maßnahmen. Pro Antrag werden mind. 500 € bis 15.000,00 € gefördert. Hier erfolgt eine Staffelung bis 1.000 € mit 20 %igem Zuschuss und darüber hinausgehende Investitionen 10 %.
Der Investitionszuschuss wird nach Abschluss der durchgeführten Einbruchsschutzmaßnahmen an den Antragsteller überwiesen.
Quelle: ivd.net 2017/09