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Immobilie geerbt – was nun?

Was Sie als Erbe jetzt wissen und beachten sollten

Der Verlust eines Angehörigen ist immer eine emotionale Ausnahmesituation – und wenn in diesem Zusammenhang eine Immobilie vererbt wird, kommen oft viele Fragen auf: Was passiert jetzt mit dem Haus oder der Wohnung? Müssen Sie Steuern zahlen? Können oder sollten Sie verkaufen, vermieten oder vielleicht selbst einziehen? Als Erbe stehen Sie plötzlich vor einer Reihe komplexer Entscheidungen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, welche Schritte jetzt wichtig sind und welche Optionen Ihnen offenstehen.

Die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Zunächst einmal sollten Sie wissen: Eine Erbschaft ist keine Pflicht. Sie haben die Möglichkeit, sie innerhalb von sechs Wochen auszuschlagen – das empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Immobilie mit Schulden belastet ist oder erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Denn als Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögenswerte, sondern auch eventuelle Verbindlichkeiten. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie sich ein genaues Bild vom Zustand der Immobilie, eventuellen Hypotheken sowie dem Gesamtwert des Nachlasses machen. Diese erste Entscheidung ist grundlegend – und sollte gut überlegt sein.

Erbschaftsteuer – was kommt auf Sie zu?

Wenn Sie eine Immobilie erben, stellt sich neben vielen organisatorischen Fragen auch die steuerliche: Fällt Erbschaftsteuer an – und wenn ja, wie viel? Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach dem Wert der Immobilie sowie dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser.

Grundsätzlich gilt: Je enger Sie mit dem Verstorbenen verwandt sind, desto höher ist Ihr steuerlicher Freibetrag – also der Anteil am Nachlass, für den keine Steuer anfällt. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren mit einem Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder – einschließlich Stiefkinder – können bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Enkelkinder erhalten je nach Konstellation einen Freibetrag von 200.000 Euro – oder sogar 400.000 Euro, wenn ihre Eltern bereits verstorben sind.

Anders sieht es bei weiter entfernten Verwandten aus: Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder oder Schwiegereltern haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Noch geringer fällt die steuerliche Begünstigung bei nicht verwandten Personen aus – z. B. bei Lebensgefährten ohne Trauschein oder engen Freunden. Auch sie können lediglich 20.000 Euro steuerfrei erben.

Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, fällt auf den übersteigenden Betrag Erbschaftsteuer an – und zwar gestaffelt. Ehepartner, Kinder und Enkel zahlen in der Regel zwischen ca. 7 % und 19 %, entferntere Verwandte müssen mit Steuersätzen von ca. 15 % bis 30 % rechnen. Bei nicht verwandten Personen liegt der Steuersatz pauschal bei ca. 30 %, unabhängig vom Wert.

Gerade bei Immobilien kann das zu überraschend hohen Steuerforderungen führen – insbesondere dann, wenn keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind, um die Steuer sofort zu begleichen. Deshalb ist es besonders wichtig, den Verkehrswert der Immobilie fachgerecht bewerten zu lassen. Ein Gutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen oder einen erfahrenen Immobilienmakler hilft nicht nur dabei, den realistischen Marktwert zu bestimmen, sondern kann auch genutzt werden, um einen zu hoch angesetzten Steuerwert beim Finanzamt anzufechten.

Ein solches Vorgehen lohnt sich – denn durch ein fundiertes Gutachten lassen sich häufig mehrere tausend Euro an Erbschaftsteuer einsparen.

Was tun mit der geerbten Immobilie?

Ist die Erbschaft angenommen und die steuerliche Situation geklärt, stehen Sie vor der nächsten großen Entscheidung: Wie möchten Sie mit der Immobilie umgehen? Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten – jede davon hat ihre eigenen Chancen und Herausforderungen.

Verkauf: Einfach, schnell und oft sinnvoll

Wenn Sie selbst keinen Bedarf an der Immobilie haben oder sie sich nicht in Ihrem Lebensumfeld befindet, kann ein Verkauf die unkomplizierteste Lösung sein. Vor allem, wenn das Objekt renovierungsbedürftig ist oder Kapitalbedarf besteht, ist ein zügiger Verkauf oft sinnvoll. Ein erfahrener Immobilienmakler unterstützt Sie bei der Wertermittlung, übernimmt die Vermarktung und begleitet Sie rechtssicher durch den gesamten Verkaufsprozess.

Vermietung: Einnahmen, aber auch Verantwortung

Möchten Sie die Immobilie langfristig behalten, kann auch die Vermietung eine attraktive Option sein. Gerade in nachgefragten Lagen lassen sich stabile Mieteinnahmen erzielen. Gleichzeitig sollten Sie bedenken: Als Vermieter tragen Sie Verantwortung – für Instandhaltung, Mietverträge, Abrechnungen und vieles mehr. Wer hier professionell begleitet wird, kann Risiken minimieren und die Immobilie als langfristige Kapitalanlage nutzen.

Selbstnutzung: Vielleicht Ihr neues Zuhause?

Vielleicht möchten Sie auch selbst in die Immobilie einziehen. Gerade wenn eine emotionale Bindung besteht oder das Objekt gut gelegen ist, bietet sich das an. Prüfen Sie jedoch vorab genau den Zustand der Immobilie – sind Renovierungen oder energetische Sanierungen nötig? Welche laufenden Kosten entstehen? Auch eine Finanzierung für anstehende Umbauten sollte von Anfang an gut durchdacht sein.

Rechtliches und Formelles – was jetzt zu tun ist

Ein wichtiger formeller Schritt nach der Erbschaft ist die Grundbuchumschreibung. Sie sind nicht automatisch als neuer Eigentümer eingetragen – das muss beantragt werden. Dafür benötigen Sie einen Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Gut zu wissen: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung in der Regel kostenfrei – ein Vorteil, den Sie nutzen sollten.

Was tun bei mehreren Erben?

In vielen Fällen wird eine Immobilie nicht an eine Einzelperson vererbt, sondern an mehrere Erben – etwa Geschwister. Dann entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Entscheidungen rund um Verkauf, Vermietung oder Nutzung können nur gemeinsam getroffen werden, was nicht selten zu Konflikten führt. Ist keine Einigung möglich, bleibt am Ende oft nur die Teilungsversteigerung – eine gerichtliche Lösung, die für alle Beteiligten meist mit finanziellen Verlusten verbunden ist. Um das zu vermeiden, lohnt sich frühzeitig eine klare Kommunikation und, wenn nötig, professionelle Moderation und Beratung.

Verantwortung übernehmen – mit kühlem Kopf und klarem Plan

Eine geerbte Immobilie ist für viele Menschen weit mehr als ein Vermögenswert – sie ist Erinnerung, Heimat, vielleicht sogar Kindheit. Gerade deshalb fällt es oft schwer, eine rein sachliche Entscheidung zu treffen. Dennoch ist es wichtig, sich Zeit zu nehmen, alle Optionen sorgfältig zu prüfen und sich bei Bedarf Unterstützung zu holen. Ob steuerlich, rechtlich oder in der Frage nach der besten Nutzung – Experten helfen dabei, Fehler zu vermeiden und Potenziale zu erkennen.

Fazit: Jede Immobilie ist so individuell wie ihre Geschichte

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, stehen Sie vor einer bedeutenden Entscheidung. Es geht nicht nur um Steuern, Marktwerte und Grundbücher – es geht auch um Ihre persönlichen Ziele, Möglichkeiten und Gefühle. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, aber zögern Sie auch nicht zu lange. Mit der richtigen Beratung finden Sie den besten Weg – sei es der Verkauf, die Vermietung oder die eigene Nutzung.

Unser Angebot für Sie:

Gerne unterstützen wir Sie dabei, den Wert Ihrer geerbten Immobilie realistisch einzuschätzen, Ihre Optionen abzuwägen und die beste Entscheidung für Ihre Zukunft zu treffen. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir sind für Sie da.

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