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Vorsicht bei Immobilien-Teilverkauf

Zahlreiche Unternehmen wie z.B. Wertfaktor,  Heimkapital und Deutsche Teilkauf bieten an, Teile von Immobilien zu kaufen und dem Eigentümer dafür größere Geldbeträge auszuzahlen, wobei der Eigentümer weiterhin in der Immobilie wohnen bleibt und monatlich ein Nutzungsentgelt zahlt.

Das hört sich zunächst gut an, immer mehr Verbraucherschützer warnen mitterweile davor, unter anderem die Verbraucherzentrale und die Bafin.

Das hat gute Gründe, selten sind die Verträge für beide Parteien ausgewogen gestaltet und es gibt zahlreiche Fallstricke, die für Laien kaum durchschaubar sind.

Monatliche Zahlungen (Nutzungsentgelt): Wer einen Teil seiner Immobilie verkauft, muss an das Unternehmen ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen, das von der Größe des verkauften Anteils und dem Wert der Immobilie abhängt. Dieses Entgelt kann festgeschrieben oder variabel sein und sich oft als höher als die ortsübliche Miete erweisen.

Vergleich mit Miet- und Darlehenszinsen: Das Nutzungsentgelt von 6-7 % des Auszahlungsbetrages ist oft höher als die Mietrendite in Metropolen (2-3 %) und auch höher als aktuelle Darlehenszinsen (3-4 %), was einen Kredit finanziell attraktiver macht.

Kosten bei vollständigem Verkauf: Beim späteren Verkauf der gesamten Immobilie fallen zusätzliche Gebühren an, die je nach Anbieter. Einige Anbieter sichern sich gegen Wertverluste ab, was den Verkaufserlös des Eigentümers weiter mindern kann.

Instandhaltungskosten und Pflichten: Verkäufer tragen weiterhin alle Instandhaltungskosten, obwohl sie nur noch Teileigentümer sind. Dies kann hohe zusätzliche Ausgaben bedeuten, da die Unternehmen sich an diesen Kosten meist nicht beteiligen.

Gesamtkosten und Belastung: Die langfristigen Kosten eines Teilverkaufs, einschließlich der monatlichen Nutzungsentgelte und eventueller weiterer Gebühren bei einem späteren Gesamtverkauf, können deutlich höher sein als die Kosten bei Nießbrauch oder einem Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen, die oft unterschätzt wird.

Wir sind überzeugt, dass es bessere Alternativen gibt um in den eigenen 4 Wänden wohnen zu bleiben, gerne beraten wir Sie kostenlos hierzu!

Beispiel 1:

Nießbrauchrecht: Beim Nießbrauchrecht bleibt der Eigentümer der Immobilie, aber überträgt das Nutzungsrecht an einen Dritten, ohne monatliche Nutzungsentgelte zahlen zu müssen. Dadurch fallen keine laufenden Kosten an, was es finanziell oft attraktiver macht als der Immobilien-Teilverkauf mit seinen monatlichen Entgelten.

Beispiel 2:

Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht: Bei einem Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht erhält der Verkäufer den vollen Verkaufserlös sofort und darf bis zu seinem Lebensende in der Immobilie wohnen. Dies beinhaltet keine monatlichen Zahlungen und keine Verpflichtung zu weiteren Instandhaltungskosten, im Gegensatz zum Teilverkauf, bei dem der Verkäufer weiterhin für Instandhaltungskosten aufkommen muss.

Rechtliche Sicherheiten: Das Nießbrauchrecht und das lebenslange Wohnrecht sind rechtlich besser geschützt. Sie sind im Grundbuch eingetragen und bieten dem Nutzer oder Bewohner mehr Sicherheit gegenüber möglichen Änderungen der Vertragsbedingungen oder Unternehmensinsolvenzen, die beim Immobilien-Teilverkauf ein Risiko darstellen können.

Wertsteigerungen und Nachteile beim Teilverkauf: Beim Nießbrauchrecht und lebenslangen Wohnrecht bleibt der volle Wertzuwachs der Immobilie dem ursprünglichen Eigentümer oder dessen Erben erhalten. Beim Teilverkauf hingegen profitieren die Unternehmen von Wertsteigerungen, und der Verkäufer muss beim späteren Gesamtverkauf der Immobilie zusätzliche Entgelte zahlen.

Psychologische und emotionale Aspekte: Viele Eigentümer fühlen sich wohler, wenn sie die volle Kontrolle und das volle Eigentum an ihrer Immobilie behalten, wie es beim Nießbrauchrecht oder beim Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht der Fall ist. Der Teilverkauf hingegen führt zu einem Gefühl des Teilverlusts der Immobilie und der Abhängigkeit von einem Unternehmen, was emotional belastend sein kann.

         

Sie planen einen Immobilien Teilverkauf?

Melden Sie sich gerne unter 0221-57080080 zu einem kostenlosen Gespräch inkl. Wertermittlung Ihrer Immobilie, oder kontaktieren Sie uns einfach unter info@cityhouse-immobilien.de

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